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   VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20   

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VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20 (https://dejure.org/2020,27988)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2020 - 88-IV-20 (https://dejure.org/2020,27988)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2020 - 88-IV-20 (https://dejure.org/2020,27988)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Akteneinsichtsrecht und die Präklusion von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Die aufgeworfenen Fragen seien nicht mehr klärungsbedürftig, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20) viel dafür spräche, dass die Versagung der Fertigung von Kopien von Lageberichten des Auswärtigen Amtes gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoße.

    Darüber hinaus gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör, die Beteiligten über die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu informieren, und einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 (HS); Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 (HS); Beschluss vom 23. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35] m.w.N.).

    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört auch die Möglichkeit der Akteneinsicht, wobei die nähere Ausgestaltung den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleibt (BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 40).

    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    Dabei ist der Beschwerdeführerin im Ausgangspunkt durchaus darin zuzustimmen, dass - vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 39 ff.) - die Weigerung des Verwaltungsgerichts, ihrer Verfahrensbevollmächtigten die Anfertigung von Kopien der ins Verfahren einbezogenen Lageberichte des Auswärtigen Amtes zu gestatten, einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bewirken kann.

    Die Beschwerdeführerin setzt sich schon nicht mit der vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht erkennbar zugrunde gelegten - verfassungsrechtlich unbedenklichen - ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung auseinander, nach der im Rahmen der auf § 138 Nr. 3 VwGO gegründeten Verfahrensrüge auch substantiiert darzulegen ist, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, weil nur auf der Grundlage eines solchen Vortrags geprüft und entschieden werden könne, ob auszuschließen ist, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, der jeweiligen Klägerin günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 - juris Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 13 A 1529/18.A - juris Rn. 16 f.; Beschluss vom 7. Februar 2014 - 13 A 2386/13.A - juris Rn. 10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 43; Beschluss vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 - juris Rn. 34).

  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    1. Im Hinblick auf den Ausgangsbescheid des Bundesamts vom 13. Juni 2018 ist die Verfassungsbeschwerde unstatthaft, weil Entscheidungen der öffentlichen Gewalt des Bundes, die auf Bundesrecht beruhen, nach Artikel 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zu dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sein können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 31-IV-20 [HS]/Vf. 32-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2020 - Vf. 11-IV-20 [HS]/Vf. 12-IV-20 [e.A.]).

    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 31-IV-20 [HS]/Vf. 32-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).

    Dies betrifft indes ausschließlich die Anwendung einfachen Rechts, nicht hingegen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 78 Abs. 2 SächsVerf (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 31-IV-20 [HS]/Vf. 32-IV-20 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 31-IV-20 [HS]/Vf. 32-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).

    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10).

  • BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Er vermittelt dem Berechtigten einen umfassenden Anspruch, über den gesamten Prozessstoff kommentarlos und ohne Einschränkungen unterrichtet zu werden, unabhängig davon, ob eine Äußerung im konkreten Fall Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnen kann oder nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 - juris Rn. 49; Beschluss vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Darüber hinaus gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör, die Beteiligten über die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu informieren, und einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 (HS); Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 (HS); Beschluss vom 23. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann allerdings nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Er vermittelt dem Berechtigten einen umfassenden Anspruch, über den gesamten Prozessstoff kommentarlos und ohne Einschränkungen unterrichtet zu werden, unabhängig davon, ob eine Äußerung im konkreten Fall Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnen kann oder nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 - juris Rn. 49; Beschluss vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 - juris Rn. 8).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Darüber hinaus gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör, die Beteiligten über die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu informieren, und einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 (HS); Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 (HS); Beschluss vom 23. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

  • BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00

    Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr;

  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 20-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 13 A 1529/18

    Ausgehen bei der Beurteilung eines Abschiebungsverbots von der Situation eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2014 - 13 A 2386/13

    Gewährleistung der Behandelbarkeit von psychischen Erkrankungen im Kosovo i.R.e.

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 118-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 77-IV-23
    aa) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nichtgegebenen

    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    (1) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - Vf. 33-IV-22; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des

    (1) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - Vf. 33-IV-22; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    aa) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

    aa) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 33-IV-22

    Anordnung der Nutzung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre als milderes

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 4-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 68-IV-22
    Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt indes nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - Vf. 33-IV-22; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    a) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeldverfahren wegen einer

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 63-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
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